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Anders als im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehen soll das Stammkapital, das bei der Gründung einer GmbH aufgebracht werden muss, nicht von 25.000 auf 10.000 Euro gesenkt werden. Um die Gründung kleiner und innovativer Firmen dennoch zu erleichtern, soll als Alternative zur GmbH eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), eine Art Mini-GmbH, eingeführt werden. Diese Unternehmergesellschaften sollen bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden können.
Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens siehe auch die Seiten des justizministeriums: http://rubyurl.com/KdkZ
Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz beschlossen. Ein weiterer Schritt im Gesetzgebungsverfahren, vor der Verkündung und dem Inkrafttreten der GmbH-Reform, ist der „zweite Durchgang“ der Reform im Bundesrat. Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.